Immer wieder bestehen Unklarheiten bis hin zu Verunsicherungen speziell im Hinblick auf die Verglasung von Antipaniktüren, Notausgangstüren, Fluchttüren. Die Richtlinien für solche Elemente sind dennoch eindeutig geregelt.
Es bleibt u.a. ein Irrglaube, zu behaupten, eine Antipaniktür, ohne bzw. mit losen Polycarbonatscheiben auslegen zu dürfen. Nach den gültigen Normen ist dies absolut nicht zulässig! Mit diesem Beitrag versuchen wir, die uns meist gestellten Fragen komprimiert zu beantworten – zwecks Planungssicherheit sowie aus Haftungsgründen für Installationsbetriebe:
1.0 Verzeichnet man Unterschiede in den Begriffen zwischen Fluchttüren, Antipaniktüren und Notausgangstüren?
Diese Begriffe bezeichnen die gleiche Eigenschaft, und zwar Türen, die für flüchtende Personen in Notfall leicht und schnell zu betätigen sind. Insbesondere dann, wenn sie verriegelt sind. Die Gebäudeauslegung ist entscheidend, ob die Tür nach den Normen EN179 oder EN 1125 geregelt wird. Für die Verglasung sind die Normen DIN EN 1627/1630 gültig und relevant.
2.0 Dürfen einbruchhemmende Fluchttüren mit P4A oder P5A ausgestattet werden?
Absolut NICHT! Weder durchwurfhemmende Aufbauten P4A oder P5A dürfen eingesetzt werden. Die Verglasung für einbruchhemmende Fluchttüren muss zwingend nach DIN EN 1627/1630 in der entsprechenden Widerstandsklasse (RC) der Fluchttüre geprüft und zertifiziert sein.
3.0 Dürfen einbruchhemmende Fluchttüren mit 8mm Polycarbonat ausgestattet werden?
Ebenfalls nicht. Einbruchhemmende Fluchttüren müssen mit Glasscheiben explizit gemäß DIN EN 1627/1630 auf ihre insbesondere punktuellen einbruchhemmenden Eigenschaften geprüft sein. Ohne RC Prüfzeugnis sind anderweitige Konstruktionen NICHT zulässig.
4.0 Ist P6B Glas nach DIN EN356 für RC3 Paniktüren zulässig?
Negativ. Ein einbruchhemmendes Glas in der Klassifizierung P6B nach EN 356 reicht ebenfalls nicht aus. An die Verglasung für RC3 Paniktüren werden besonders hohe Anforderungen gestellt, um den punktuellen Angriffsversuch zu überstehen. Deshalb müssen diese RC Panikverglasungen gesondert nach den relevanten DIN EN 1627/1630 zertifiziert werden.
5.0 Dürfen Seiten- oder Oberlichtelemente ohne Anforderungen an die DIN EN 1627/1630 ausgelegt werden?
Dies ist nach unserer Auffassung nicht erlaubt. Nur das gesamte Bauelement bietet einen einheitlichen Schutz. Dies gilt ebenfalls z.B. für ein angrenzendes Seitenelement in Reichweite der Fluchttürbeschläge!
- FAZIT: SILATEC Sicherheitsscheiben RC2 panic / RC3 panic sowie RC4 panic mit vollflächig verbundenen Polycarbonateinlagen wurden erfolgreich zertifiziert und entsprechen den gültigen Normen DIN EN 1627 / 1630
Weitere wichtige Merkmale und Optionen:
6.0 Darf die Aussenscheibe einer Isolierglaseinheit in VSG anstelle von ESG ausgeführt werden?
Sehr wohl. SILATEC Verglasungen für Fluchttüren können außen (angriffseitig) in VSG anstelle von ESG produziert und vermarktet werden. Der Glasaufbau erhöht sich dementsprechend um ca. 3mm.
7.0 Sichtbare Alarmschleife: können SILATEC panic Glaselemente auch mit einer Alarmschleife produziert werden?
Eine Ausführung als Alarmglas ist bei SILATEC panic Isolierglas möglich, sowohl als Zweifach- oder Dreifachisolierglas. Die angriffseitige Glasscheibe (außen) wird dann als ESG ausgeführt.
8.0 Kann eine SILATEC Panic Verglasung mit einer Sonnenschutzbeschichtung produziert werden?
Definitiv. SILATEC Isoliergläser können wahlweise mit einer leichten, mittleren und starken Sonnenschutzschicht ausgeführt werden. Die Wirksamkeit von Isolierglas mit einer Sonnenschutzschicht wird maßgeblich durch Anforderungen an den g-Wert beeinflusst. Der Energieeintrag ist umso kleiner, je geringer dieser g-Wert ist.
Sie haben noch weitere Fragen? Patrick Coppée, Sales Director bei SILATEC beantwortet diese gerne unter : +49 (8171) 9281-0.